• Wissenschaft-
    liche Beratung
  • Fortbildung für Mitarbeiter
  • juristische Begleitung empirischer Forschung

zu Fragen von Maßregelvollzug

und -vollstreckung:

www.heinz-kammeier.de

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Wer ist zuständig?

Die Durchführung der strafrechtlichen Unterbringung im Maßregelvollzug ist Ländersache.

Sie sind für die Kliniken und sonstigen Einrichtungen zuständig, betreiben sie selbst oder haben andere öffentliche oder private Träger damit beauftragt.

 

Hier finden Sie eine Liste mit den Kliniken und Einrichtungen, ihren Trägern und den für die Durchführung des Maßregelvollzugs zuständigen Behörden.



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