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Nordrhein-Westfalen

Der Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen ist durch das Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) 1984 gesetzlich geregelt worden.

Das bevölkerungsreichste Bundesland verfügt zwangläufig mit 1.109 Forensik-Plätzen (in 1999) über die größte Anzahl von Patienten. Die acht Klinikstandorte werden von den beiden Landschaftsverbänden im Rheinland (Köln) und in Westfalen-Lippe (Münster) als Träger der forensischen Klinken betrieben.

An der Universität Essen ist ein Lehrstuhl mit einem Institut für Forensische Psychiatrie angesiedelt.

Die Landesregierung plant deshalb zurzeit die Schaffung sechs neuer Standorte mit zusätzlich 470 Plätzen.