| Nordrhein-Westfalen
Der Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen ist
durch das Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) 1984 gesetzlich geregelt
worden.
Das bevölkerungsreichste Bundesland verfügt
zwangläufig mit 1.109 Forensik-Plätzen (in 1999) über
die größte Anzahl von Patienten. Die acht Klinikstandorte
werden von den beiden Landschaftsverbänden im Rheinland (Köln)
und in Westfalen-Lippe (Münster) als Träger der forensischen
Klinken betrieben.
An der Universität Essen ist ein Lehrstuhl mit
einem Institut für Forensische Psychiatrie angesiedelt.
Die Landesregierung plant deshalb
zurzeit die Schaffung sechs neuer Standorte mit zusätzlich 470 Plätzen.
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