Mitglieder einer Besuchskommission sollten sich am Beginn ihrer Tätigkeit genau darüber informieren, was in dem Maßregelvollzugsgesetz oder PsychKHG mit Maßregelvollzugs-regelung ihres Bundeslandes über die Zusammensetzung und den Auftrag der Besuchs-kommission festgelegt ist. Wichtig ist, genauestens darüber Bescheid zu wissen, was die Besuchkommission kontrollieren soll: Einrichtung, Ausstattung der Klinik, Wohlbefinden der untergebrachten Personen oder der Mitarbeitenden – oder ob alle für den Vollzug geltenden Gesetze den untergebrachten Personen bekannt (gemacht worden) sind und ob diese von der Einrichtung rechtlich korrekt angewendet werden bzw. eingehalten worden sind.
Von erheblicher politischer Bedeutung im Blick auf die Tätigkeit einer Besuchskommission ist es auch, ob sie die Einrichtungen einfach "nur so besuchen" dürfen ("Kaffeefahrt", Feigenblatt- bzw. Alibifunktion), oder ob sie mit ihrem Besuch eine gleichsam "kontrollierende und aufsichtsrechtliche Funktion" wahrnehmen. Ist ein Bericht über den "Besuch" zu fertigen? Wer erhält ihn, der Träger der Einrichtung, das zuständige Ministerium und/oder auch der Landtag, wenigstens der für den Maßregelvollzug zuständige Ausschuss?
Hier finden Sie eine Checkliste zur Unterstützung der Arbeit von Besuchskommissionen in Kliniken des Maßregelvollzuges
Im Rahmen ihrer Besuche hat die Nationale Stelle auch im Jahr 2021 Gefahren für die Menschenrechte, auch Verletzungen der in Art. 1. Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde im Freiheitsentzug, festgestellt, die in diesem Jahresbericht beschrieben werden.
Ein Schwerpunktthema des Berichts ist der Maßregelvollzugs.
Hier gelangen Sie(hier) zum Jahresbericht.
Ein Recherchebericht vom 18.01.2021, veröffentlicht auf der Plattform BuzzFeed.News. Autorinnen: Carolin Haentjes & Antonia Märzhäuser/Mitarbeit: Juliane Löffler. Die Recherche ist mit einem Stipendium des netzwerk recherche gefördert worden.
Lesen Sie [hier] den Onlinebericht.
Dieser Artikel von Friedhelm Peters geht der Frage nach, auf welchen Konstruktionskonzepten die Rede von den sogenannten „Systemsprenger*innen“ basiert. Die Konstitutionsprozesse einer neuen, abweichenden Identität der kritischen Soziologie und Kriminologie werden als „Blaupausen“ für die Zuschreibungen und „Karrieren“ der Rede von den „Systemsprenger*innen“ benannt und der Autor zeigt die Funktionsweisen dieser Konstruktionen. Er sieht die Reklamation der Kinder- und Jugendhilfe für eine universelle Zuständigkeit in Krisen als Motor der immer wieder mit neuen Begrifflichkeiten auftauchenden Konstruktion der sogenannten Schwierigen.
Quelle: Forum Erziehungshilfen Nr. 2/2020.
Die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg haben eine Forensik-Fibel als Nachschlagewerk herausgegeben. Mit der vorliegenden vierten Auflage stellen die Herausgeber die an neue Gegebenheiten angepasste Textform sowie einen überarbeiteten Katalog an Kontaktpersonen in den Institutionen, die psychisch kranke und suchtmittelabhängige Rechtsbrecher betreffen, zusammen.
Die Online-Version der aktuellen Auflage der Forensik-Fibel können Sie [hier] abrufen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Merkblatt für Opfer einer Straftat und eine Opferfibel veröffentlicht.
Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat geht: Man ist durch die Straftat verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen soll. Das Merkblatt soll einen ersten Überblick darüber geben, wo in dieser Situation Hilfe zu finden ist finden und welche Rechte betroffene haben. [Download hier]
Die Opferfibel führt die Rechte von Geschädigten und Verletzten im Rahmen eines Strafverfahrens auf. Viel zu lange hatte das deutsche Strafverfahrensrecht nur den Täter im Blick. Opfer waren vor allem Beweismittel zur Aufklärung der Tat, mehr nicht. Das ist zum Glück Vergangenheit. Inzwischen ist der Opferschutz fester Bestandteil unserer Strafprozessordnung.[Download hier]
Um dem deutschsprachigen Gesundheitswesen ein weiteres Fachmagazin zu bieten, wurde im Mai 2015 die OpenSource-Zeitschrift "Pflege Professionell" ins Leben gerufen. Die aktuelle Ausgabe hat den Themenschwerpunkt "Pflege & Forensik".
Ein kostenloser Download der Zeitschrift sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung: https://pflege-professionell.at/2019-2
Anmerkung der Redaktion von Forensik.de:
Einige der in diesem Themenheft veröffentlichten Bilder sind sehr klischeehaft und bedienen Vorurteile, insbesondere das Titelbild.
Mit forensisch-psychiatrischer Pflege haben diese Bilder nichts gemeinsam, sie vermitteln ein völlig falsches Bild und entsprechen nicht der Grundhaltung des Fachausschuss Forensik.
Es ist schade, dass die Herausgeber von "Pflege Professionell" durch diese reißerischen Bilder Leser anlocken möchten. Eine Bilderauswahl, die sachlicher und den Inhalten der forensisch-psychiatrischen Pflege gerechter wäre, wäre wünschenswert gewesen, insbesondere um den Vorurteilen entgegen zu treten und sie abzubauen.
Zudem bedient der Artikel "Das Pflegefachpersonal als Rückgrat der forensischen Psychiatrie" ein sehr tradiertes Bild der forensisch-psychiatrischen Pflege, das nicht mehr zeitgemäß ist.
Nichtsdestotrotz bieten einige Artikel in dieser Ausgabe der „Pflege Professionell“ einen Einblick in das, was die praktische forensisch-psychiatrische Pflege tatsächlich beinhaltet. Und das ist, kurz gesagt, weit entfernt von dem, was die teils martialischen Bilder und der benannte Artikel darstellen.
Wenngleich der Fokus therapeutischer Konzepte des Maßnahmenvollzugs auf die Stärkung der Ressourcen und der Resilienz der Untergebrachten gerichtet ist, erfolgt die Einschätzung eines zukünftigen Gewalt- und Deliktrisikos bei Personen im forensischen Kontext traditionellerweise über die Risikoerfassung. Die überwiegende Mehrzahl an forensischen Risikoerfassungsinstrumenten messen die Risikofaktoren, während Schutzfaktoren, die einen potenziell eindämmenden oder moderierenden Effekt auf Risikofaktoren haben können, nicht ausreichend beachtet werden. Eine somit einseitige, risikodominierte Einschätzung lässt wesentliche Ressourcen außer Acht, die bei einer ausgewogenen Beurteilung des Risikos im Hinblick auf eine mögliche Resozialisierung und bei der Auswahl und Planung der Interventionen im Maßnahmenvollzug von Bedeutung sind. Ein sinnvolles Risikomanagement mit Ziel einer Rehabilitation und Verhinderung erneuter Delinquenz muss folglich nicht nur eine Abschwächung der Risikofaktoren, sondern insbesondere eine Stärkung protektiver Faktoren beinhalten. Im Rahmen der Erstellung einer Masterthesis an der FH Campus Wien wurde die Bedeutung von protektiven Faktoren bei der Bewertung eines zukünftigen Gewaltrisikos bei geistig abnormen RechtsbrecherInnen untersucht. (vgl. Hillebrand-Wiesinger 2016) Ziel war es, mit Hilfe qualitativer Methoden die protektiven Faktoren bei der Risikoeinschätzung eines möglichen Rückfallrisikos nach einer bedingten Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs.1 StGB zu erheben und deren Gewicht bei einer Rückfallprognose einzuschätzen.
Veröffentlicht in: Soziales Kapital. Wissenschaftliches Journal österreichischer Fachhochschul-Studiengänge Soziale Arbeit.