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Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie

Fachausschuss Forensik

der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP)

16. Wiener Frühjahrstagung für forensische Psychiatrie am 17. Juni 2023 im ARCOTEL Wimberger in Wien

„Wohin mit den psychisch kranken Straftätern?“

Das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, um mittelfristig einerseits über die Abnahme der Einweisungsinzidenz zu einer Senkung der Gesamtprävalenz der MaßnahmenpatientInnen zu gelangen und um andererseits dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Genüge zu tun.

Wie sich diese Gesetzesänderungen auf das ambulante Versorgungssystem der Psychiatrie in Österreich auswirken, ob und wie sich dadurch die Gefahren für die Bevölkerung erhöhen - all dies und weitere Fragen werden in der diesjährigen Frühjahrstagung in Wien thematisiert.

Weitere Infos zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie [hier].


Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs? Oder Reform und Ertüchtigung? Fachtagung, 16.06.23, Berlin/Hybrid

Die 26. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie steht in diesem Jahr unter dem Motto

"Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs? Oder Reform und Ertüchtigung?"

Sie findet am Freitag, 16. Juni 2023, 9.00-17.15 Uhr im Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59 in 10117 Berlin - Mitte  und online als Hybridveranstaltung statt.

Näherer Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie (hier).


 

Lebensende und Lebensbeendigung im Strafvollzug - 15. & 16.06.2023, Bielefeld

Am 15. und 16. Juni 2023 wird Prof. Lindemann gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Verrel (Universität Bonn) eine Arbeitsgemeinschaft am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld zum Thema "Lebensende und Lebensbeendigung im Strafvollzug" veranstalten.

Der Strafvollzug ist ein Spiegel der Gesellschaft – gesellschaftliche Entwicklungen machen in der Regel auch vor dem Mauern der Justizvollzugsanstalten nicht halt. Bisweilen gewinnen Fragestellungen, welche die Gesellschaft beschäftigen, unter den Bedingungen der „totalen Institution“ Strafvollzug sogar eine besondere Dringlichkeit.
Dies gilt unzweifelhaft für den demographischen Wandel unserer Gesellschaft, der zur Folge hat, dass sich auch Justizvollzugsanstalten zunehmend mit älteren Gefangenen konfrontiert sehen, die ihr Lebensende im Vollzug verbringen. Auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gefangenengruppe ist der Strafvollzug nicht ohne Weiteres vorbereitet.
Darüber hinaus wird die besondere Akzentuierung, welche das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in der jüngeren Vergangenheit durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung erfahren hat, auch von Strafgefangenen wahrgenommen und in Forderungen nach der Ermöglichung etwa eines Sterbefastens oder gar der Inanspruchnahme von Beihilfe zum Suizid umgesetzt. Diese Entwicklung trifft auf ein Vollzugssystem, das seinen Auftrag bislang ausschließlich in der Abwendung selbstschädigenden Verhaltens Gefangener durch psychologische Intervention und physische Sicherung gesehen hat.
Die disziplinübergreifende Diskussion der von diesen Entwicklungen ausgehenden Herausforderungen für das Vollzugssystem und möglicher Lösungsansätze soll Gegenstand der Arbeitsgemeinschaft sein.

Nähere Informationen zu Programm, Anmeldung etc. erhalten Sie (hier).