Soziale Psychiatrie sieht den psychisch kranken Menschen in seiner gesellschaftlichen Einbindung und bekennt sich zu einer praktischen und politischen Verantwortung der Psychiatrie für eine humane Gesellschaft, in der Menschenrechte, Freiheit und Selbstbestimmung auch für psychisch kranke Menschen gelten. Der Fachausschuss Forensik arbeitet daran, diesen Zielen durch Reformen des Maßregelrechts und des Maßregelvollzugs näher zu kommen.
Die Mitglieder des Fachausschusses befassen sich aus multiprofessioneller Perspektive mit psychiatrischen, psychologischen, pflegerischen, rechtlichen und sozialen Aspekten des Maßregelvollzugs. Sie erkennen eine besondere fachliche, ethische und menschenrechtliche Verpflichtung aller therapeutisch Tätigen gegenüber den untergebrachten Personen an, die dieser besonderen Sanktion des Strafrechts unterliegen.
Im Strafrecht verzichtet der Staat gegenüber schuldgeminderten und erst recht gegenüber ohne Schuld handelnden Rechtsbrechern auf strafende Sanktionen. Psychisch kranke Rechtsbrecher werden überwiegend in Kliniken gesichert. Dabei ist der forensischen Psychiatrie die Aufgabe übertragen, den Betroffenen eine Behandlung anzubieten und zu ermöglichen, die zum Ziel hat, die Gefährlichkeit der untergebrachten Person soweit zu reduzieren, dass die Gesellschaft vor weiteren erheblichen Straftaten geschützt ist.
Die Politik der modernen Sicherheitsgesellschaft verknüpft mit den im Strafrecht formulierten Funktionen neue, erheblich gesteigerte Anforderungen. Sicherheit wird im Konzept der Kriminalitätsprävention als Risiko definiert. Das ordnungspolitisch-repressive Moment im Strafrecht wird dabei aufgewertet. Im psychiatrischen Maßregelvollzug und in der Sicherungsverwahrung wird die untergebrachte Person zum Risikoträger und zum 'Gefährder'. Psychiater und Sachverständige gelten als Experten für ein Risikomanagement. Bei Rücknahmen von Sicherungsmaßnahmen (Lockerungen) und bei Entlassungen sollen sie Rückfallfreiheit garantieren, was die Aufenthaltsdauer der untergebrachten Personen dramatisch verlängert. Gleichzeitig steigt die Zahl forensifizierter Patienten aus der Allgemeinpsychiatrie. Damit stößt die forensische Psychiatrie an Grenzen des fachlich Leistbaren und gesellschaftlich ethisch Vertretbaren.
Die Forensik bewegt sich auf dem schmalen Grat zwischen therapeutischer Ethik, Bindung an die strafrechtlichen Sanktionserfordernisse und der Schutzverpflichtung des Staates gegenüber den Bürgern. Freiheit und Selbstbestimmung der untergebrachten Person stehen im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen und den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft. Das Konzept einer sozialen Psychiatrie kollidiert aber mit dem Konstrukt des 'Gefährders', denn Sozialpsychiatrie geht von einer sozialen Bedingtheit gefährlicher Handlungen aus.
Der Fachausschuss Forensik der DGSP beobachtet mit Sorge die Tendenz zur stetigen Eskalation von Sicherheitsanforderungen und erkennt deshalb seine Aufgabe darin, die Menschenrechts- und Freiheitsorientierung im Vollzug der psychiatrischen Maßregel stärker als bisher zur Geltung zu bringen.
Diesem Ziel sollten auch künftige Novellierungen des Straf- und Maßregelrechts entsprechen.
Fortschritte in den forensischen Wissenschaften sowie in der therapeutischen und pflegerischen Praxis können hierfür gute Voraussetzunen schaffen. Stationsäquivalente Formen der
Unterbringung und die Einbindung von Forensischen Ambulanzen in den Vollzug und nicht erst in die 'Nach'-Sorge können eher zu den gewünschten Erfolgen führen als der langjährige Wegschluss in klinischen Hochsicherheitseinrichtungen.
Die DGSP forderte bereits 2013 und 2014 hierzu in mehreren Stellungnahmen u. a. folgende konkrete Reformschritte zur Gestaltung der psychiatrischen Maßregel ein:
✓ Eingrenzung der Anordnungsvoraussetzungen
✓ Änderung des Krankheitsbegriffes im Strafgesetzbuch nach dem Stand der Wissenschaft
✓ Neuausrichtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht nur bezogen auf die Dauer der stationären Unterbringung, sondern vor allem unter Beachtung der Intensität des
Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht
✓ Ausbau offener und ambulanter Formen der Versorgung und Kontrolle in der psychiatrischen Maßregel
✓ stärkere Kooperation von Allgemeinpsychiatrie und Forensik
✓ Aufwertung psychologischer und pflegerischer Professionen bei der Aufgabe, Gefährlichkeit zu reduzieren
2017 forderten die Kontaktgespräche Psychiatrie die Abschaffung des §20 STGB.
Der Fachausschuss Forensik der DGSP tagt mehrfach jährlich an verschiedenen Orten Deutschlands.
Im Jahre 2018/19 wurden durch gegenseitige Besuche die deutsch-italienische Freundschaft besiegelt.
Auch wenn die gesellschaftliche Krise im Jahr 2020, augelöst durch die weltweite Pandemie, unsere Arbeit entschleunigt hat, werden wir weiter tagen, diskutieren, politisch aktiv sein und um die steten Verbesserung der Bedingungen im Maßregelvollzug und an den Schnittstellen des gesamtpsychiatrischen Systems kämpfen.
Der Fachausschuss Forensik setzt sich zusammen aus Vertretern der stationären sowie ambulanten Psychiatrie, Betroffenen, Angehörigen, Nachbarn, allgemein Interessierten und Mitstreitern.
Wir laden Sie herzlich ein, uns zu unterstützen und zu ergänzen.
Wir freuen uns auf Sie!
25.05.2020
20 Mitglieder des Fachausschusses Forensik der DGSP e.V. nahmen am 21./22.06.2018 an einer Exkursion in die Toskana nach Florenz/Volterra teil, um dort Einblicke in die (forensisch) psychiatrische Versorgung zu erhalten. Es folgte ein Gegenbesuch in Berlin im April 2019.
Nun besteht die Freundschaft schon zwei Jahre und uns ereilt das Schicksal Italiens im Zuge der Corona-Krise.
Wir sind in Gedanken oft bei Franco Scrapa und seinem Team und haben ihnen unsere solidarischen Grüße übersandt. Hier finden Sie das Schreiben und die Antwort von Herrn Franco Scarpa zum Nachlesen.
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Welche weiteren interessanten Eindrücke wir von der Exkursion, aus den Inhalten des italienisch-deutschen Symposiums am 21.06.'18 und über Hintergründe zur forensischen Psychiatrie in Italien erfahren haben, finden Sie unter "Tagungsberichte", "Wissenschaft/Gesellschaft".
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal ausgewählt bei einem aktiven Mitglied des Fachausschusses bedanken und auch unseren Lesern ein Mitglied ein wenig näher bringen.
Herr Meesmann, vielen Dank für Ihr Engagement.