Nach einem erfolgreichen Besuch in Italien mit anschließendem Gegenbesuch in Deutschland waren 11 Mitglieder des Fachausschuss Forensik am 22./23. Juni 2022 in den Niederlanden auf Exkursion.
Die Teilnehmenden erhielten interessante Einblicke in unterschiedlichste Einrichtungen (von höchstgesichert bis ambulant) der forensisch-psychiatrischen Versorgung in Vught, Eindhofen und Zeeland, in die dortigen Angebote und Arbeit. Es gab spannende und inspirierende Vorträge, Praxisbeispiele und Eindrücke sowie rege Diskussionen mit Kolleg*innen und Patienten/Bewohner vor Ort.
In Kürze folgen hier weitere Erfahrungsberichte und Impressionen.
Eine kurze Übersicht/Einführung in das System der niederländischen psychiatrischen Maßregel herhalten Sie (hier).
Die bisherigen vielfältigen Bemühungen, den forensisch psychiatrischen Maßregelvollzug zu reformieren, sieht die DGSP als gescheitert an und fordert eine grundlegende Transformation des strafrechtlichen Sanktionensystems.
Eine Pressemitteilung der DGSP e. V. zu den Reformforderungen finden Sie (hier.)
Das Positionspapier der DGSP e. V. finden Sie (hier/Kurzfassung) (hier/ausführliche Version).
Der Fachausschuss Forensik der DGSP e.V. hat im Rahmen seiner letzten (digitalen) Sitzungen wiederholt das Thema "Vollzugslockerungen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs während der Corona-Pandemie" kritisch unter die Lupe genommen.
("Vollzugslockerungen": Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen bei den nach §§ 63, 64 StGB untergebrachten Personen.)
Auslöser waren zahlreiche Hinweise darauf, wonach in einigen Einrichtungen die Corona-Schutzmaßnahmen als Begründung dafür angeführt werden/wurden, bereits gewährte so genannte "Vollzugslockerungen" aus zu setzen, zu widerrufen oder zu versagen.
Ergebnis der Auseinandersetzung mit diesem Thema ist unter anderem ein Schreiben an die im Bund und in den Ländern verantwortlichen Regierungsmitglieder, das Sie (hier)nachlesen können.
Die Landesbediensteten im Maßregelvollzug fühlen sich in ihrer Arbeit von der Gesellschaft, aber vor al-
lem auch von der Politik nicht ausreichend wertgeschätzt. Lesen Sie hier den gesamten Artikel.
Am 13. Januar 2020 ist die letzte Änderung im Pflegeberufegesetz (PflBG) verabschiedet worden. In diesem Gesetz werden erstmals vorbehaltene Tätigkeiten für Pflegefachpersonen aufgeführt (§ 4 PflBG). MIt dieser Entwicklung und deren mögliche Auswirkungen auf die forensisch-psychiatrische Versorgungspraxis haben sich einige Expert*innen intensiv auseindergesetzt und ein Diskussionspapier verfasst. Die Autor*innen begrüßen die neue gesetzliche Vorgabe außerordentlich, da hierdurch die besondere Expertise der Pflegefachpersonen gestärkt und explizit herausgestellt wird. Allerdings sind mit der Neufassung des Gesetzes auch Fragen im Hinblick auf die Gestaltung von Prozessen im Maßregelvollzug entstanden. Eine dieser Fragen wird im Folgenden fokussiert: Welche Auswirkungen hat § 4 PflBG auf die Arbeit der pflegerischen und pädagogischen Berufsgruppen im Maßregelvollzug?
Ein Recherchebericht vom 18.01.2021, veröffentlicht auf der Plattform BuzzFeed.News. Autorinnen: Carolin Haentjes & Antonia Märzhäuser/Mitarbeit: Juliane Löffler. Die Recherche ist mit einem Stipendium des netzwerk recherche gefördert worden.
Lesen Sie [hier] den Onlinebericht.
Lesen Sie [hier] die Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage zur Auslastung der Kiniken beim Maßregelvollzug vom 14.12.2020.
Die Arbeitsgruppe "Pflege" des Fachausschuss Forensik der DGSP e. V. hat eine Standortbestimmung zur forensisch-psychiatrischen Pflege 2020 erarbeitet, die die DGSP e. V. nun veröffentlicht hat.
Mit dieser Standortbestimmung wird erstmalig die Verortung der forensisch-psychiatrischen Pflege auf der Ebene der Wissenschaft und Praxis dargestellt. Sie beschreibt zudem die Kompetenzbereiche und die Perspektiven des Berufsfeldes, um dessen Inhalte und Handeln zu verdeutlichen. Das interdisziplinäre Selbstverständnis der forensischen Psychiatrie soll gestärkt werden. Zugleich dient die Stellungnahme als bundeslandübergreifende Orientierung. Anlassgebend für die Standortbestimmung waren die Gesetzesnovellierungen des Jahres 2017 und die sich weiterhin ändernden Behandlungs- und Versorgungsstrukturen im „System Maßregelvollzug".
Lesen Sie hier [die Standortbestimmung] sowie die [Stellungnahme] anlässlich des internationalen Tages der Pflege.