Hier finden Sie unter anderem relevante Auszüge aus
(Auszug aus: Kammeier/Pollähne (hrsg.), Maßregelvollzugsrecht, 4. Auflage, (c) 2018 Walter de Gruyter GmbH)
Dr. jur. Heinz Kammeier und Lisa Grüter, Rechtsanwältin, haben sich im Rahmen des Fachausschusses Forensik mit den Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Menschen die nach §§63, 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht sind, auseinandergesetzt. Klar ist, jede Person, die in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist, hat das Recht, sich gegen belastende Maßnahmen zu wehren, von denen sie annimmt, sie seien rechtswidrig. Sie kann solche Maßnahmen durch ein Gericht überprüfen lassen sowie versuchen, Leistungen einzuklagen, die ihr in der Einrichtung genommen werden. Im Folgenden können Sie nachlesen, welchen Rechtsschutz Gesetze und Gerichte einer untergebrachten Person gewähren.
Diese neu bearbeitete und erweiterte 4. Auflage bringt Sie auf den aktuellen Stand rund um das Maßregelvollzugsrecht und die Rechtsprechung in der Vollzugspraxis auf Bund- und Länderebene inkl. Kommentierung der Rechtslage. Dieses Gemeinschaftswerk ist im Juni 2018 im Handel erschienen
Hier finden Sie einen Auszug der Gesetze.
Und hier eine Rezension von A. Trost, Pflegewissenschaftlerin im Maßregelvollzug.